Kodieren einer COVID-19-Erkrankung
Für die Kodierung von SARS-CoV-2 in der Abrechnung und auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind in der ICD-10 eigene Schlüsselnummern belegt. Im Flyer „Kodieren einer COVID-19-Erkrankung“ erläutert das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in einem anschaulichen Schema, in welchen Fällen Sie welche ICD-10-Kodes für eine sachgerechte Kodierung verwenden.