Isolation und Quarantäne wegen Corona
Zu den in Baden-Württemberg geltenden Regeln für Quarantäne und Isolation erreichen uns viele Mitgliederanfragen. Wenn sich jemand im Praxisteam mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 angesteckt hat, ist zu unterscheiden zwischen Kontaktpersonen, die selbst keine Symptome und kein positives Testergebnis haben, und Infizierten. Während bei bloßem Kontakt mit einem COVID-19-Fall für Geboosterte, frisch Geimpfte und Personen mit aktuellem Genesenenstatus keine Quarantäne erforderlich ist, sind nach einem positiven Testergebnis keine Ausnahmen für Geimpfte und Genesene vorgesehen.
Anspruch auf Entschädigung
Bei Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot aus infektionsschutzrechtlichen Gründen besteht Anspruch auf Entschädigung (Paragraf 56 IfSG). Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg haben im Zuge der Corona-Pandemie die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen nach dem Infektionsschutzgesetz übernommen. Anträge können über ein Online-Portal eingereicht werden. Betroffene finden dort weitere Informationen sowie die genauen Anspruchsvoraussetzungen.