Impfstoffe richtig beziehen

Aktuelle Hinweise zur Twinrix, HPV- und Herpes zoster-Impfung

Um zu verhindern, dass Krankenkassen Wirtschaftlichkeitsprüfungen beantragen, sollten Sie Fehler bei der Auswahl Ihrer Impfstoff-Bezugswege vermeiden. Anhand unserer Impfziffernübersicht können Sie sich stets über die aktuellen Regelungen zum Bezugsweg informieren. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg informiert darüber in einer aktuellen Schnellinformation.

Hinweis zu Twinrix®

Seit dem 1. Mai 2019 erfolgt die Verordnung von Twinrix® auf Namen des Patienten und nicht mehr als Sprechstundenbedarf. Die Krankenkassen übernehmen nur dann die Kosten für den Kombinationsimpfstoff und die Impfung, wenn die Patienten eine medizinische oder berufliche Indikation nach Schutzimpfungs-Richtlinie für eine Impfung gegen Hepatitis A und B haben. Impfungen von Patienten ohne Anspruch nach Schutzimpfungs-Richtlinie (z. B. private Reiseschutzimpfungen) müssen privat verordnet und abgerechnet werden. 

Hinweis zu HPV- und Herpes zoster-Impfungen

Erfreulicherweise konnten wir uns mit den Krankenkassen in Baden-Württemberg darauf einigen, den Bezug von Impfstoffen für HPV- und Herpes zoster-Impfungen für weitere zwei Jahre über den Sprechstundenbedarf laufen zu lassen. Diese Regelung ist vorerst bis zum 30. Juni 2024 befristet. Das bedeutet für Sie, dass sich aktuell nichts ändert. Bitte beziehen Sie Ihre Impfstoffe für HPV- und Herpes zoster-Impfungen weiterhin über den Sprechstundenbedarf.

Direktkontakt

Verordnungsberatung Impfungen
0711 7875-3690
  • Mo – Fr: 8 – 16 Uhr
Nur Fachberatung. Keine Patientenanfragen!