Hinweise zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU)
KVBW und Landesärztekammer haben gemeinsam eine hilfreiche Broschüre für die Praxis erstellt: Hinweise zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) in der ambulanten und stationären Versorgung. Die Beratungspraxis zeigt, dass es einen hohen Informationsbedarf bei den Ärzten gibt, in welchen Fällen, in welcher Form und mit welchem Inhalt ärztliche AU-Bescheinigungen ausgestellt werden müssen. Daher behandelt die Broschüre die grundlegenden Regelungen und erläutert das richtige Vorgehen. Grundsätzlich lassen sich folgende Fallgruppen unterscheiden:
Es gibt Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit (AU)
- im Rahmen der ambulanten ärztlichen Versorgung,
- im Fall einer planbaren, stationären Behandlung,
- bei Fortdauer der stationären Behandlung,
- im Fall der stationäre Behandlung in einem Notfall.
Hinzu kommen Sonderfälle wie AU-Bescheinigungen für Arbeitslose oder Schwangere.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an den Rechtsbereich der KVBW.