Hinweise zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU)

KVBW und Landesärztekammer veröffentlichen hilfreiche Broschüre

KVBW und Landesärztekammer haben gemeinsam eine hilfreiche Broschüre für die Praxis erstellt: Hinweise zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeits­bescheinigungen (AU) in der ambulanten und stationären Versorgung. Die Beratungs­praxis zeigt, dass es einen hohen Informationsbedarf bei den Ärzten gibt, in welchen Fällen, in welcher Form und mit welchem Inhalt ärztliche AU-Bescheinigungen ausgestellt werden müssen. Daher behandelt die Broschüre die grundlegenden Regelungen und erläutert das richtige Vorgehen. Grundsätzlich lassen sich folgende Fallgruppen unterscheiden:

Es gibt Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit (AU)

  • im Rahmen der ambulanten ärztlichen Versorgung,
  • im Fall einer planbaren, stationären Behandlung,
  • bei Fortdauer der stationären Behandlung,
  • im Fall der stationäre Behandlung in einem Notfall.

Hinzu kommen Sonderfälle wie AU-Bescheinigungen für Arbeitslose oder Schwangere.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an den Rechtsbereich der KVBW.

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