Heilmittelbehandlung per Video möglich

Telemedizinische Leistung in die Heilmittel-Richtlinie aufgenommen

Seit Anfang April 2022 sind die ersten Heilmittelbehandlungen auch per Video möglich. Dazu zählen die allgemeine Krankengymnastik und die Atemtherapie bei schweren Erkrankungen der Atemorgane sowie Anamnese und Interventionen in der Ernährungstherapie. 

Telemedizinische Leistungen verstehen sich vorrangig als Onlinebehandlung per Videoübertragung zwischen Patient und Heilmittelerbringer in Echtzeit. Aufgezeichnete Videofilme oder digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) stellen demnach keine telemedizinische Behandlung im Sinne der Richtlinie dar. 

Welche Leistungen wie oft per Video möglich sind

Nachfolgende Heilmittelbehandlungen können per Video durchgeführt werden. Zusätzlich werden diese auf einen bestimmten Anteil an verordneten Behandlungseinheiten je Verordnung begrenzt (siehe Tabelle).

Verordnungsfähiges HeilmittelAnteil an verordnungsfähigen Behandlungseinheiten
Allgemeine Krankengymnastik (KG) ‒ Einzelbehandlungkann bis zur Hälfte der verordneten Behandlungseinheiten als telemedizinische Leistung erbracht werden
Allgemeine Krankengymnastik (KG) ‒ Gruppenbehandlungkann bis zur Hälfte der verordneten Behandlungseinheiten als telemedizinische Leistung erbracht werden
Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane (KG Muko)kann bis zur Hälfte der verordneten Behandlungseinheiten als telemedizinische Leistung erbracht werden
KG-ZNS-Kinder nach Bobathvon den verordneten Behandlungseinheiten können bis zu drei Behandlungseinheiten als telemedizinische Leistung erbracht werden, dies gilt insbesondere für die Anleitung der Bezugspersonen
KG-ZNS-Erwachsene nach Bobathvon den verordneten Behandlungseinheiten können bis zu 3 Behandlungseinheiten als telemedizinische Leistung erbracht werden, dies gilt insbesondere für die Anleitung der Bezugspersonen
Manuelle Therapievon den verordneten Behandlungseinheiten kann bis zu eine Behandlungseinheit als telemedizinische Leistung erbracht werden

In der Ernährungstherapie können Anamnese und Intervention per Video durchgeführt werden. Der erste Behandlungstermin sowie die erste ernährungstherapeutische Anamnese und Intervention müssen in Präsenz erfolgen. Es dürfen nicht mehr als 50 Prozent der verordneten Behandlungseinheiten telemedizinisch erbracht werden. Von den verordneten Zeitkontingenten können maximal 30 Minutenals telefonische Beratung durchgeführt werden.

In den Bereichen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie der Ergotherapie sind zur Zeit noch keine Heilmittelbehandlungen per Video möglich.

Was sich für verordnende Ärzte und Psychotherapeuten ändert

Sie entscheiden, ob eine Heilmittelbehandlung telemedizinisch ausgeschlossen ist oder erfolgen kann. Falls ein Grund gegen eine Heilmittelbehandlung per Video spricht, können Sie die Videobehandlung mit einem entsprechenden Hinweis auf dem Muster 13 im Feld „ggf. Therapieziele/weitere med. Befunde und Hinweise“ ausschließen. Ergibt sich im Laufe der Behandlung, dass trotz des Ausschlusses eine Behandlung per Video geeignet ist, so ist dies im Einvernehmen zwischen Ihnen und dem Patienten möglich.

Sofern Sie die telemedizinische Heilmittelbehandlung nicht ausgeschlossen haben, trifft der Patient mit dem Heilmitteltherapeuten gemeinsam die Entscheidung, wie die Therapie durchgeführt wird.

Eine persönlich erbrachte Heilmitteltherapie hat Vorrang vor einer telemedizinischen Leistung, sofern das Therapieziel nicht im gleichen Maß erreicht werden kann. Ein Wechsel zu einer Behandlung in Präsenz ist jederzeit möglich.