Grippeimpfung: Alle Impfstoffe über Sprechstundenbedarf
Gesunde Krankenversicherte unter 60 und ohne sonstige Impfindikation laut STIKO-Empfehlung mussten für den Grippeimpfstoff bislang in die Apotheke. Die umständliche Prozedur mit den Einzelrezepten hat nun vorerst ein Ende. Heute ist es uns gelungen, mit den Krankenkassen des Landes Baden-Württemberg zu vereinbaren, dass Sie ausnahmsweise auch für die Satzungsleistungspatienten die Influenza-Impfstoffe über den Sprechstundenbedarf (SSB) beziehen können. UPDATE: Diese Corona-Sonderregel wurde zwischenzeitlich bis zum 31. März 2022 verlängert.
Zu dieser neuen Sonderregel im Zuge der Corona-Pandemie informiert der Vorstand der KVBW in einer aktuellen Schnellinformation.
In einer weiteren aktuellen Schnellinformation nimmt der Vorstand Stellung zu den aktuellen Lieferengpässen beim Grippeimpfstoff.