Frankreich ist jetzt Hochinzidenzgebiet
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat Frankreich am heutigen Freitag, 25. März 2021, als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Somit fallen auch Grenzpendler (Baden-Württemberger, die aus beruflichen Gründen ins Ausland pendeln) ab diesem Sonntag, 28. März, 24 Uhr unter die Testpflicht laut § 3 Abs. 2 CoronaEinreiseV des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Dazu informiert der Vorstand der KVBW in einer aktuellen Schnellinformation.
Die Testung für Grenzpendler kann als Bürgertestung nach § 4a der Coronavirus-TestV erfolgen (Abstrich GOP 99531 und Sachkosten GOP 88312).
Kostenloser Bürgertest ist voraussetzungslos
- kein Berechtigungsschein und
- kein Nachweis über Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
Da die Grenzpendler-Testungen zwischenzeitlich über die TestV abrechenbar sind, entfällt die im Februar getroffene Regelung des Landesvertrags mit eigenen GOPs für diese Gruppe.
Dokumente zum Download
- Schnellinfo Schnelltests Grenzpendler
- Abrechnung Corona-Schnelltests per Sammelschein
- Bescheinigung Ergebnis Schnelltest Corona