Festbeträge für Clopidogrel seit 1. Januar 2015

Sprechstundenbedarf: Keine Mehrkosten für die Praxis mit generischen 75-mg-Präparaten zu Festbetragspreisen

Seit 1. Januar 2015 gelten für den Wirkstoff Clopidogrel Festbeträge. Dies verursacht bei Verordnung von 30 Clopidrogrel-Tabletten der Wirkstärke 300 mg über den Sprechstundenbedarf enorme Mehrkosten (bis zu 276,97 Euro pro Packung!), da hier nur die Originalpräparate Plavix 300 mg und Iscover 300 mg im Handel sind, deren Preise nicht auf Festbetragsniveau gesenkt wurden. Diese Mehrkosten hat die Arztpraxis zu zahlen. Die Krankenkassen übernehmen nicht den tatsächlichen Preis des Arzneimittels, sondern höchstens den Festbetrag.

Deshalb möchten wir Sie darauf hinweisen, dass seit 1. April 2014 Clopidogrel auch in der Wirkstärke 75 mg über den Sprechstundenbedarf verordnet werden kann. Da in dieser Dosierung Generika verfügbar sind, gibt es viele Clopidogrel 75-mg-Präparate zu Festbetragspreisen, sodass für die Praxis keine Mehrkosten anfallen.