Einsatz von Adrenalin-Autoinjektoren als Notfallmedikament

Kein Bezug über Sprechstundenbedarf

Adrenalin-Autoinjektoren (wie Anapen®, Fastjekt® oder Jext®) können nicht über Sprechstundenbedarf bezogen werden – auch nicht mit Mengenbegrenzung.

Die Kostenträger begründen dies mit folgenden Argumenten:

  • deutlich höhere Kosten als bei Adrenalin-Ampullen
  • relativ kurze Haltbarkeit der Autoinjektoren (20 bis 24 Monate)
  • die zusätzliche Zeit für das Öffnen einer Glasampulle und das Aufziehen der Spritze sei nicht ausschlaggebend, da der Wirkeintritt nach i.v.-Applikation rascher ist
  • auf dem Markt befindet sich eine Ampulle, die laut Fachinformation auch unverdünnt intramuskulär verabreicht werden darf.

Wenn ein Autoinjektor im Notfall eingesetzt werden muss, kann dieser nachträglich auf Namen des Patienten verordnet werden. Werden Adrenalin-Autoinjektoren für einen möglichen Notfall in der Praxis vorgehalten, bleiben nicht genutzte Autoinjektoren Sache des Arztes.