DMP-Patientenschulungen weiterhin per Videosprechstunde möglich – derzeit keine Präsenz-Gruppenschulungen
Schulungsberechtigte Arztpraxen dürfen ihre DMP-Patientenschulungen während der COVID-19-Pandemie weiterhin per Videosprechstunde abhalten. Die ursprünglich bis zum 30. Juni 2020 befristete Sonderregelung vom 1. Mai 2020 wurde inzwischen für die Dauer der durch den Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert (nach § 5 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz). Die aktuell vereinbarte DMP-Vergütung zu den jeweiligen Patientenschulungen bleibt gültig. Eine zeitgleiche Abrechnung der Schulungen als Videokonferenz (gem. Anlage 31b BMV-Ä) oder als telefonische Beratung (EBM 01435) ist ausgeschlossen.
Derzeit keine Präsenz-Gruppenschulungen möglich
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes-Baden-Württemberg sieht Versammlungsbeschränkungen mit deutlicher Kontaktreduzierung vor. Eine Präsenzschulung, auch in kleiner Gruppengröße, überschreitet momentan diese Vorgaben. Daher sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Gruppenschulungen in Präsenzform möglich.
Die Durchführung von DMP-Gruppenschulungen, ggfs. mit reduzierter Gruppengröße auf mindestens drei Personen (mind. zwei Patienten plus Referent), ist erst wieder möglich, wenn die Versammlungsbeschränkungen entsprechend gelockert werden. Wir bitten Sie, die aktuellen Vorgaben der Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg zu beachten.