DMP KHK – Aufhebung des Moduls Herzinsuffizienz zum 1. April 2018

Wichtige Änderungen bei Versorgungsinhalten und Dokumentation

Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird das jetzige Modul Herzinsuffizienz des DMP Koronare Herzkrankheit zum 1. April 2018 aufgehoben. Die KVBW und die baden-württembergischen Krankenkassen/-verbände aktualisieren entsprechend den Grundvertrag für das DMP KHK. Insbesondere fallen die Versorgungsinhalte für das Modul Herzinsuffizienz weg. Die Änderungen treten zum 1. April 2018 in Kraft.

Außerdem ergeben sich Änderungen bei der Dokumentation für das DMP KHK. Ab 1. April 2018 dürfen Praxen nur noch mit dem neuen Dokumentationsdatensatz arbeiten, da die Dokumentationen sonst nicht vergütet werden können. Die neue Version der Praxisverwaltungssoftware erhalten Sie von Ihrem PVS-Hersteller. Bitte führen Sie das Software-Update fristgerecht durch.

Was bedeutet die Aufhebung des Moduls Herzinsuffizienz für DMP-Ärzte und eingeschriebene Patienten? Mit der Aufhebung des Moduls Herzinsuffizienz können eingeschriebene Patienten weiterhin im DMP KHK verbleiben. Es ist nichts weiter zu veranlassen.

Parallel arbeitet der G-BA intensiv an den Vorgaben zur Umsetzung eines eigenständigen DMP chronische Herzinsuffizienz.

Diejenigen Versorgungsinhalte des DMP KHK, die unverändert weiter gelten, finden Sie in der Behandlungsleitlinie KHK.

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