DMP COPD: Neue DMP-Rahmenrichtlinie

Aktualisierung des DMP-Grundvertrages Asthma und COPD

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das DMP COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) in allen wesentlichen Punkten aktualisiert. Sämtliche diagnostischen, therapeutischen und qualitätssichernden Maßnahmen sind an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst worden.

Entsprechend dieser zum 1. Januar 2017 geänderten DMP-Anforderungen-Richtlinie aktualisieren die KVBW und die baden-württembergischen Krankenkassenverbände den Grundvertrag für das DMP COPD; es wurden insbesondere die Versorgungsinhalte umfassend überarbeitet. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Ferner ergeben sich Änderungen bei der Dokumentation für das DMP COPD. Sie gelten ebenfalls ab 1. Januar 2018. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Praxen nur noch mit dem neuen Dokumentationsdatensatz arbeiten, da die Dokumentationen sonst nicht vergütet werden können. Die neue Version der Praxisverwaltungssoftware (PVS) erhalten Sie von Ihrem PVS-Hersteller zum Jahreswechsel. Bitte führen Sie das Softwareupdate fristgerecht durch.  

Die neuen Versorgungsinhalte finden Sie ab 1. Januar 2018 auf dieser Homepage unter dem Stichwort „Behandlungsleitlinie COPD“.