Corona-Tests für Lehrer und Kita-Personal
Die präventiven Tests auf das Coronavirus für Lehrkräfte und Beschäftigte in Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, die nach den Weihnachtsferien enden sollten, werden bis zum Ende der Osterferien verlängert. Wichtig für Vertragsärzte: Die bisherigen Testgutscheine sind ab sofort nicht mehr gültig. Nach dem 10. Januar 2021 dürfen Testungen von Lehrern und Kitapersonal zu Lasten des Landes nur dann erbracht bzw. abgerechnet werden, wenn ein Berechtigungsschein in der neuen Version vorliegt.
Abstrich bei Lehrern weiter über 99533
Im Zeitraum bis zum 12. April 2021 übernimmt das Land Baden-Württemberg die Kosten für insgesamt drei asymptomatische Corona-Tests bei Lehrern und Kita-Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen. Die Abrechnungsmodalitäten bleiben unverändert (Pseudo-GOP 99533 für die Abstrichentnahme weitere Details vgl. Merkblatt Abrechnung Corona-Testung asymptomatische Personen).
Kein Anspruch auf kostenlose Testung für Reisende
Wir haben unsere „Übersicht Corona-Tests: Behalten Sie den Durchblick!“ aktualisiert. Außerdem findet sich dort die Klarstellung, dass zum jetzigen Zeitpunkt Corona-Tests für Reiserückkehrer sowie Tests vor Auslandsreisen Selbstzahlerleistung sind.