Chinin: Gesetzgeber führt Verschreibungspflicht ein

Mittel zur Behandlung nächtlicher Wadenkrämpfe damit auch verordnungsfähig.

8. April 2015 – Das früher freiverkäufliche Chinin (Limptar® N 200 mg) ist seit 1. April 2015 verschreibungspflichtig. Damit ist es formal zur Behandlung nächtlicher Wadenkrämpfe zulasten der GKV verordnungsfähig.

Die Unterstellung unter die Verschreibungspflicht resultierte aus potentiell schwerwiegenden Nebenwirkungen, die nur durch ärztliche Anamnese und Therapieführung einzudämmen seien. Hierzu zählen insbesondere:

  • Torsade-de-pointes-Tachykardie (cave: gleichzeitige Anwendung QT-verlängernder Arzneimittel!)
  • Thrombozytopenie
  • Hörstörungen/Tinnitus
  • gastrointestinale Beschwerden.

Aus diesen Gründen raten wir zu einem restriktiven Einsatz von Chinin.
Nach Ausschluss möglicher Differentialdiagnosen (z. B. Restless-Legs-Syndrom, Myotonien) sind gemäß Leitlinie physiotherapeutische Maßnahmen und orales Magnesium Mittel der Wahl. Chinin gilt als Second-Line-Therapie.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie im Verordnungsforum 34.