Cannabis gehört seit 10. März 2017 zum Leistungsumfang der GKV

Zum 10. März 2017 sind Gesetzesänderungen in Kraft getreten, wonach gesetzlich Versicherte bei bestimmten Indikationen Cannabis auf einem BtM-Rezept zulasten der GKV erhalten können.

Zur Verordnungsfähigkeit von Cannabis zulasten der GKV haben wir eine ausführliche Information mit den Krankenkassen in Baden-Württemberg ausgearbeitet, die Sie unten abrufen können. Die für die Begutachtung durch den MDK notwendigen Angaben werden mit einem Arztfragebogen angefordert, den wir unten ebenfalls zur Verfügung stellen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der KBV-Themenseite Verordnung von Cannabis.