Bewegung in der Diskussion um die Aufkaufregelung im Versorgungsstärkungsgesetz

Regierungskoalition will keine Verschlechterung der Versorgung

Die Diskussion um die Aufkaufregelung im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz reißt nicht ab. Nach wie vor kritisieren die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und die Verbände von Ärzten und Psychotherapeuten das Vorhaben der Bundesregierung, die Übergabe von Praxen an einen Nachfolger zu erschweren, wenn die Praxis in einem Gebiet liegt, in dem eine rechnerische Überversorgung besteht.

„Wir brauchen dringend jeden niedergelassenen Arzt in Baden-Württemberg, um die Versorgung zu gewährleisten und sind daher froh um jede Praxis, die durch einen Nachfolger weitergeführt werden kann. Wir haben keinen Spielraum, um Arztsitze abzubauen. Vor allem stören wir uns daran, dass die Grenze für die Feststellung von Überversorgung aus unserer Sicht völlig unzureichend festgelegt ist, um daraus ein so gravierendes Instrument, wie die Schließung einer Praxis abzuleiten“, fasst der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke, die Kritik zusammen.

Rechnerische Überversorgung liegt nach den geltenden Bestimmungen dann vor, wenn das Kontingent von Arztsitzen in einem Gebiet um mehr als zehn Prozent überschritten ist. Kritisiert wird hierbei, dass die Berechnungsgrößen bereits zwanzig Jahre alt sind und viele systematische Mängel aufweisen. In Baden-Württemberg liegen derzeit etwa 2.500 Praxen über dieser Grenze. Dazu gehören haus-, vor allem aber fachärztliche Praxen.

Das letzte Wort haben immer die Ärzte

Als "positives Zeichen" sieht Metke, dass in der Regierungskoalition sich in dieser Frage wohl Bewegung abzeichnet. So hat die CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Maag aus Stuttgart, Mitglied des Gesundheitsausschusses und Berichterstatterin für das Gesetz in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion klargestellt, dass die Regierungskoalition keineswegs das Risiko einer Verschlechterung der Versorgung durch den Abbau von Arztsitzen anstrebe. Sie betonte, dass keine Praxis, die benötigt wird, vom Netz genommen werde. Wenn ein lokaler oder fachlicher Versorgungsbedarf bestehe, werde nachbesetzt. Das letzte Wort in dieser Frage hätten immer die Ärzte.

In einem Videobeitrag zu sehen ist, sagt Maag: „Es muss niemand Sorgen haben, weder der Arzt noch der Patient, dass Versorgung eingeschränkt wird. Auch in rechnerisch überversorgten Gebieten bleibt die Übergabe einer Praxis weiterhin möglich.“ Maag weiter: „Sicherlich ist die Grenze von 110 Prozent eine theoretische, rechnerische Lösung, die sicherlich nicht in jedem Fall passt. So haben auch namhafte Experten wie etwa der Vorsitzende des Sachverständigenrates eine Grenze von 200 Prozent vorgeschlagen.“ Maag kündigte denn auch an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine entsprechende Anhebung der Grenze anzuregen.

Positive Signale aus Berlin

Für Metke wäre dies zwar keine Lösung des Problems, sieht darin aber dennoch einen gangbaren Weg für die weitere Diskussion hin zu einer Kompromisslösung. Vor allem aber freue er sich, dass die Sorgen der Patienten und die Anregungen der Ärzteschaft aus Baden-Württemberg in Berlin ernst genommen werden. „Wir haben doch alle das gleiche Ziel, die Versorgung der Patienten mindestens auf dem heutigen Niveau zu halten. Umso mehr freuen wir uns über die positiven Signale und hoffen, dass sie sich in der gesamten Regierungskoalition durchsetzen. Wir werden daher das weitere Verfahren genau beobachten, denn entscheidend ist, was nachher im Gesetz steht.“