Arzneiverordnungen für längere Auslandsaufenthalte

Anspruch auf Kassenleistungen ruht bei längerem Auslandsaufenthalt

Es folgt wieder die Zeit, in der Patienten längere Auslandsaufenthalte (mehrere Monate) planen. Sie werden nun gebeten, für die benötigten Arzneimittel Rezepte auszustellen. Welchen Zeitraum dürfen diese Rezepte abdecken und ab wann ist dies nicht mehr zulasten der GKV möglich? Hierzu finden Sie unten ein Patienten-Informationsblatt.