Änderungen der Honorarverteilung der KVBW zum 1. Januar und 1. Juli 2020

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 8. Juli 2020 die nachfolgenden Änderungen des Honorar­verteilungs­maßstabs (HVM) mit Wirkung zum 1. Januar und zum 1. Juli 2020 beschlossen.

  • Zum 1. Januar 2020 bis längstens 31. Dezember 2020 wurden Corona-Förderungen in Form von Strukturpauschalen für die Corona-Schwerpunktpraxis und den COVID-19-Mitbesuch im Corona-Hotel und im Alten- und Pflegeheim in den HVM  aufgenommen. Hierzu wurde der HVM rückwirkend zum 1. Januar 2020 um eine neue Anlage 2c ergänzt (Einzelheiten zur Corona-Abrechnung »).
  • Zum 1. Juli.2020 startet der Psychotherapie-Selektivvertrag gemäß § 140a SGB V mit der GWQ ServicePlus AG. Mit dem BKK Landesverband wurde abgestimmt, dass für den Psychotherapie-Vertrag der GWQ der gleiche Bereinigungsfallwert gilt wie für den Psychotherapie-Vertrag der BKK VAG (27,60 EUR abzgl. TSVG-Abschlag).
  • Ebenfalls zum 1. Juli 2020 haben sich die AOK BW und die KVBW darauf verständigt, ab diesem Zeitpunkt die situative Bereinigung von in einen Facharzt-Selektivvertrag der AOK BW eingeschriebenen Versicherten zu beenden.

Der BKK Landesverband hat zwischenzeitlich für die BKK VAG und die BKK Bosch ebenfalls der Beendigung der situativen Bereinigung für alle Facharztverträge ab dem Quartal 3/2020 zugestimmt. Leider war es nicht mehr rechtzeitig möglich, diesen Sachverhalt der Vertreterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, da die Herstellung des Benehmens zur Änderung des HVM zum 1. Juli 2020 bereits eingeleitet war. Allerdings ist es unschädlich, dass hier die situativen Bereinigungsbeträge noch im HVM stehen, da zum Ende der situativen Bereinigung jedenfalls keine Bereinigungsdaten mehr geliefert werden. 

Die notwendigen (redaktionellen) Anpassungen im HVM werden mit der nächsten HVM-Änderung vollzogen.

Gerne stellen wir Ihnen im Einzelfall auf Anforderung den aktuellen HVM-Text auch in Papierform zur Verfügung. Bitte nehmen Sie diesbezüglich oder wenn Sie Fragen haben, Kontakt mit unserer Abrechnungsberatung auf.