eRezept und eAU: Stopp ist nur ein Zwischenstopp

Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums zur verlängerten Testphase

Die Testphasen von eRezept und eAU laufen weiter. Anlässlich der aktuellen öffentlichen Berichterstattung stellt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einem Schreiben vom 9. März 2022 klar, dass die verlängerten Pilotphasen zum elektronischen Rezept und der elektronischen Krankschreibung keinesfalls als Stopp der beiden Digitalisierungsprojekte missverstanden werden dürften. Die Erprobung werde „intensiv fortgeführt“.

Lauterbach sieht unzureichende technische Reife

Auf einer Diskussionsveranstaltung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in der vergangenen Woche hatte Bundesgesundheitsmister Karl Lauterbach gesagt, die elektronische Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (eAU) und das elektronische Rezept (eRezept) seien nicht ausgereift und daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht in die Fläche zu bringen. Die digitalen Anwendungen sollten zunächst ausreichend erprobt werden, bevor sie in den flächendeckenden Rollout gehen. Zudem plant das BMG eine „Strategie­bewertung“ mit Blick auf spürbaren Arzt- und Patientennutzen und die Nutzerakzeptanz.

Fakt ist: Die gesetzlich festgelegten Starttermine sind bislang unverändert. Die KBV hat allerdings eine Richtlinie festgesetzt, wonach Praxen bis Ende Juni 2022 weiter mit Papierformularen arbeiten dürfen, wenn die elektronische Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (eAU) und das Ausstellen von eRezepten technisch nicht funktionieren. Diese Richtlinie hatte das BMG nicht beanstandet.

eAU

  • Pflicht für Praxen laut Gesetz ab Oktober 2021
  • keine Sanktionen seitens des Gesetzgebers vorgesehen
  • weiter in Papierform möglich bis 30. Juni 2022

eRezept

  • Pflicht für Praxen laut Gesetz ab Januar 2022 (gestoppt laut BMG)
    nach erfolgreichem Testlauf – Zeitpunkt noch offen – verpflichtend
  • keine Sanktionen seitens des Gesetzgebers vorgesehen
  • weiter in Papierform möglich bis 30. Juni 2022

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte die zum 1. Januar 2022 geplante verpflichtende Einführung des eRezeptes gestoppt, um zusätzliche Erfahrungen sammeln und die Anwendung des eRezeptes insbesondere in Arztpraxen und Apotheken optimieren zu können. Sobald die zusammen mit der Selbstverwaltung festgelegten Qualitätskriterien erreicht werden, folgt der schrittweise Rollout für die Praxen, die noch nicht an der Test- und Pilotphase teilnehmen.

Bei der eAU hatten das BMG und das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales die zum 1. Juli 2022 geplante Einführung der zweiten Stufe der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gestoppt, um zusätzliche Testerfahrungen sammeln und die Anwendung optimieren zu können. Das betrifft die Praxen allerdings nur am Rande, denn die zweite Stufe umfasst die AU-Datenübertragung der Krankenkassen an die Arbeitgeber, die nun erst zum 1. Januar 2023 verbindlich werden soll. Der Rollout der ersten Stufe (AU-Datenübertragung der Praxen an die Krankenkassen) soll zum 1. Juli 2022 abgeschlossen werden.