Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 1. Oktober 2021
Stand heute sind Ärzte ab dem 1. Oktober 2021 verpflichtet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch (eAU) an die Krankenkassen zu übermitteln. Das bisher genutzte Muster 1 „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ ist dann nicht mehr gültig.
Die Patientinnen und Patienten erhalten weiterhin die Bescheinigung für den Arbeitgeber und die eigene Ausführung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) als Ausdruck auf Normalpapier mit handschriftlicher Unterschrift. Die Patientinnen und Patienten senden selbst den Ausdruck an den Arbeitgeber.
Welche technischen Voraussetzungen benötigen Sie für die eAU in Ihrer Praxis?
- Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA 2.0): Zum Signieren der eAU benötigen Sie den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA 2.0). Vermutlich haben Sie diesen schon für die elektronische Patientenakte (ePA) bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg bestellt.
- TI-Konnektor: Sie brauchen außerdem ein Update des TI-Konnektors auf den ePA-Standard (PTV 4+), damit die eAU mit der Komfortsignatur von Ihnen rechtssicher unter-zeichnet werden kann. Dieses Update bestellen Sie bitte bei Ihrem PVS- und/oder TI-Vertragspartner.
- KIM-Dienst: Außerdem müssen Sie mindestens über eine KIM-E-Mail-Adresse der Pra-xis verfügen, damit der gesicherte Versand der eAU innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) möglich wird. Auch hier können Sie auf Ihren PVS-Vertragspartner zugehen, um die-sen Dienst zu bestellen und aktivieren zu lassen.
Bitte beachten Sie: Das Einrichten des KIM-Dienstes kann je nach Anbieter einige Zeit in Anspruch nehmen. - Praxisverwaltungssystem-Update für eAU: Die PVS-Hersteller sind unterschiedlich weit mit der Umsetzung. Praxen sollten sich auch hier an ihren PVS-Hersteller wenden.
Achtung: Fehlt eine dieser Komponenten, ist das Ausstellen der eAU ausgeschlossen!