Ab 17. Mai: Niedergelassene dürfen selbst priorisieren
Bisher gilt die in der Coronavirus-Impfverordnung (Corona-ImpfV) festgelegte Priorisierung auch für Arztpraxen. Niedergelassene können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen flexibler vorgehen als es in Impfzentren möglich ist – etwa, wenn durch ein Abrücken von der Impfreihenfolge vermieden wird, dass Impfstoff verfällt. Ab sofort entfällt die Impfpriorierung bei AstraZeneca komplett. Ab Montag, 17. Mai, bekommen Vertragsarztpraxen die volle Flexibilität. Das hat das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg jetzt angekündigt. Es liegt dann im ärztlichen Ermessen, welche Patienten den Schutz durch die Corona-Impfung besonders dringend brauchen. Ärzte können dann wie lange gefordert den Blick stärker auf die Gesundheit der einzelnen Menschen richten, statt auf die starre Impfreihenfolge.
Ab 17. Mai 2021 gilt:
- Bei den Niedergelassenen findet die Priorisierung nur noch durch die Ärztinnen und Ärzte selbst statt. Hier wird also die Impfpriorisierung von staatlicher Seite aufgehoben. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte können dann alle Personen über 16 bzw. 18 Jahren impfen, sofern Impfstoff verfügbar ist.
- In den Impfzentren wird zu diesem Zeitpunkt die gesamte Priogruppe 3 (§ 4 der CoronaImpfV) geöffnet werden, also auch diejenigen, die aus beruflichen Gründen eine Impfberechtigung erhalten.