Monoklonale Antikörper

Infusionsbehandlung im Frühstadium oder zur Prophylaxe

Monoklonale Antikörper gegen das Spike-Protein können in der frühen Krankheitsphase die SARS-CoV-2-Viruslast bei leichter bis moderater COVID-19-Erkrankung senken. Je nach Zulassung ist ein rein therapeutischer oder auch ein prophylaktischer Einsatz des jeweiligen Präparats möglich. Die Versorgung und Vergütung war zunächst über die Monoklonale-Antikörper-Verordnung (MAKV) des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) geregelt. Sobald der Bezug über die üblichen Vertriebswege des pharmazeutischen Großhandels und der Apotheken funktioniert übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung.

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Letzte Aktualisierung: 17.04.2023