Telefonkonsultationen
Corona-Sonderkontingente sind ausgelaufen
GOP 01433 & 01434: Ende zum 31. März 2022
Die GOP 01433 und 01434 sind nicht länger berechnungsfähig!
Die telefonische Betreuung der Patienten ist ab April 2022 nur noch im normalen Umfang abrechenbar. Die Corona-Sonderregel, die umfangreichere Telefonkontingente ermöglichte, ist mit dem Ende des Quartals 2022/1 ausgelaufen. Lediglich die Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale GOP 01435 bleibt. Hier gelten die Regularien wie vor Corona: Die GOP 01435 kann für die ärztliche telefonische Beratung von Patienten abgerechnet werden, wenn im Arztfall im betreffenden Quartal keine Versicherten- / Grund- / Konsiliarpauschale zum Ansatz kommt.
Telefonische Inanspruchnahme
Kontaktaufnahme durch Patient; nur für bekannte Patienten
- GOP 01435 (88 Punkte) einmal im Behandlungsfall (bei Kindern unter 12 Jahren zweimal) – bei alleinigem Telefonkontakt