Corona-Impfung
Was Vertragspraxen in Baden-Württemberg wissen sollten
Arztpraxen können Impfstoff von BioNTech/Pfizer, Moderna, Novavax, Johnson & Johnson, Sanofi und Valneva bestellen. Inzwischen sind auch an die Virusvarianten BA.1 sowie BA.4 und BA.5 angepasste Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna (nur BA.1) verfügbar. Hier finden Sie Informationen zur Aufbereitung der Impfstoffe, Bestellprozess sowie zu Impfabrechnung und Dokumentation.
Rahmenbedingungen für die Corona-Impfung
Den rechtlichen Rahmen gibt bis zum 7. April 2023 die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundes vor. Die COVID-19-Schutzimpfungen gehen ab 8. April in die Regelversorgung über.
COVID-19-Impfungen ab 8. April in der Regelversorgung
Die COVID-19-Schutzimpfungen gehen ab 8. April in die Regelversorgung über (mehr erfahren »). Auf welche Impfungen gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben, ist dann in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) geregelt. Inzwischen haben sich die KVBW und die Krankenkassen auf eine Vergütung der Corona-Impfungen geeinigt (mehr erfahren »). Noch unklar ist, ob es zu Änderungen bei der Impfdokumentation kommen wird.
Corona-Impfung Abrechnung, Impfstofflogistik & Dokumentation
Impfstoffe für die COVID-19-Impfung
Informationen zur Handhabung, Lagerung und Vorbereitung der einzelnen Impfstoffen finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV und bei den Impfstoffherstellern.
Bestellfrist immer dienstags um 12 Uhr
Jeder Arzt bestellt wöchentlich bei seiner Apotheke den Impfstoff für seine Corona-Impfungen in der nächsten Woche bis spätestens Dienstag, 12 Uhr mit Muster 16 (Rezeptformular). Die Bestellung von Impfstoff für die Grundimmunisierung und die Auffrischimpfung erfolgt auf einem einzigen Rezept.
Hinweis: Das Impfzubehör für COVID-19-Impfungen wie Spritzen und Kanülen wird bei Bestellungen nach dem 8. April 2023 nicht mehr mitgeliefert.
Anamnese & Einwilligung, Impfbescheinigung
Beim Robert Koch-Institut (RKI) sind Aufklärungsmerkblätter sowie Anamnese- und Einwilligungsbögen abrufbar. Jede Aktualisierung der STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung bringt in der Regel auch aktualisierte Aufklärungsunterlagen mit sich. Bitte nutzen Sie jeweils die aktuelle Version.
Aufklärung & Einwilligung
Weitere Informationen zur COVID-19-Impfung
In Deutschland ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für die Zulassung und Chargenfreigabe von Impfstoffen zuständig. Es überwacht außerdem die Sicherheit von Impfstoffen und bewertet Verdachtsfälle von Nebenwirkungen. Medizinische Fachkreise finden dort Informationen zu Zulassung, Wirksamkeit, Handhabung und Risiken. Für die COVID-19-Impfstoffe sind zusätzlich die jeweiligen Fachinformationen hinterlegt: Fachinformation COVID-19-Impfstoffe.
Das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht für die Ärzteschaft ein Faktenblatt zur COVID-19-Impfung: RKI: Faktenblätter Impfen. Beim RKI findet sich auch die aktuelle STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung. Fragen und Antworten zu medizinischen Aspekten der COVID-19-Impfung hat das RKI ebenfalls zusammengetragen: FAQ Corona-Impfung