Impfärzte Abrechnung
Bitte beachten Sie:
Die COVID-19-Schutzimpfungen gehen ab 8. April 2023 in die Regelversorgung über. Eine Abrechnung Ihrer Impfleistungen nach der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Corona-Impfungen Vertragsärzte
Leistungsabrechnung Corona-Impfungen in Vertragsarztpraxen