Impfärzte Abrechnung

Bitte beachten Sie:

Die COVID-19-Schutzimpfungen gehen ab 8. April 2023 in die Regelversorgung über. Eine Abrechnung Ihrer Impfleistungen nach der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Corona-Impfungen Vertragsärzte

Leistungs­abrechnung Corona-Impfungen in Vertrags­arztpraxen

Letzte Aktualisierung: 17.08.2023