Fortbildung & Qualitätssicherung

Ausnahmeregelungen aufgrund der Corona-Pandemie

Um Praxen während der COVID-19-Pandemie zu entlasten, haben wir Qualitätssicherungs-Maßnahmen, wo immer es möglich war, vorübergehend gelockert. Dies betrifft unter anderem Fortbildungen für Vertragsärzte und ihre Praxismitarbeiter, die für bestimmte genehmigungspflichtige Leistungen vorgeschrieben sind und Frequenzen/Mindestmengen, die jährlich mindestens erbracht werden müssen.

Nachweispflicht für Fortbildung verlängert

Ärzte und Psychotherapeuten bekommen wegen Corona mehr Zeit, ihre Fortbildungspflicht (§ 95d SGB V) zu erfüllen. Der individuelle Fünf-Jahres-Zeitraum zum Sammeln der Fortbildungspunkte verlängert sich für Mitglieder der KV Baden-Württemberg um vier Quartale. Sie haben also zwölf Monate länger Zeit, um Ihre 250 CME-Punkte über ein Zertifikat der Kammer nachzuweisen.

Weniger Fortbildungen und geringere Mindestmengen

Die KVBW nutzt dabei auch im Jahr 2022 all ihre Entscheidungsspielräume im Sinne ihrer Mitglieder. Eine auf Bundesebene getroffene Vereinbarung ermöglicht abweichende Qualitätssicherungs-Maßnahmen während der Pandemie. Vor diesem Hintergrund gilt für Baden-Württemberg: Für das Jahr 2022 sind drei Viertel der geforderten Fortbildungen und drei Viertel der jährlich vorgesehenen Fallzahlen nachzuweisen.

Reduzierte QS-Prüfung für das Jahr 2022

Letzte Aktualisierung: 07.02.2023