Affenpockenvirus
RKI stellt Informationsangebot bereit
Im Mai 2022 sind in Deutschland erste Fälle von Affenpocken aufgetreten. Auch in Baden-Württemberg ist im selben Monat der erste offizielle Fall einer Affenpockenvirus-Infektion gemeldet worden. Nach derzeitigen Erkenntnissen findet eine Übertragung des Erregers nur bei engem Kontakt statt. Das Robert Koch-Institut (RKI) und das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg schätzen eine Gefährdung der Gesundheit der breiten Bevölkerung als gering ein.
Affenpocken-Themenseite beim RKI
Auf einer eigenen Übersichtsseite stellt das RKI neben einem FAQ-Katalog u. a. eine Orientierungshilfe für Ärzte zu Verdachtsabklärung und Maßnahmen bei Affenpocken (Flussschema), Empfehlungen zu Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Infizierten und Kontaktpersonen sowie Hinweise zur Diagnostik, Therapie und Schutzimpfung zur Verfügung:
Impfung gegen Affenpocken
Der Affenpocken-Impfstoff Imvanex steht aktuell nur in geringen, vom Bund beschafften Mengen zur Verfügung. In Baden-Württemberg übernimmt das Land die weitere Verteilung des Impfstoffs. Das Land hat aus diesem Grund vorrangig HIV-/PrEP-Praxen als Impfstellen benannt (mehr erfahren »). Geimpft werden zunächst die besonders gefährdeten Personengruppen, für die die STIKO eine Impfung gegen die Affenpocken empfiehlt (STIKO-Impfempfehlung).
Abrechnungshinweis
Für den Nukleinsäurenachweis des Affenpockenerregers aus Haut- oder Schleimhautläsionen wird die GOP 32810 zum 1. Januar 2023 dauerhaft in den EBM aufgenommen (statt der bisherigen Pseudo-GOP 88740). Diese ist nur berechnungsfähig von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie (Bewertung: 19,90 Euro/höchstens drei Mal im Behandlungsfall).
Das Affenpockenvirus gehört in Deutschland zur Risikogruppe 3. Der Umgang mit vermehrungsfähigem Virus ist daher nur in Laboren ab der Biologischen Schutzstufe 3 möglich (z. B. im Konsiliarlabor für Pockenviren des RKI).