Omega-3-Fettsäuren nicht mehr zugelassen zur Sekundärprophylaxe nach Herzinfarkt

Keine positiven Effekte in dieser Indikation

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Zulassung Omega-3-Fettsäure-haltiger Arzneimittel zur Sekundärprävention nach Myokardinfarkt zurückgezogen. Eine weitere Verordnung dieser Arzneimittel in dieser Indikation ist damit ab sofort nicht mehr vorgesehen (Off-Label-Use).

Grund für die Entscheidung des BfArM ist, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) die Datenlage Omega-3-Fettsäure-haltiger Arzneimittel wie Omacor®, Zodin® und Generika zur Sekundärprävention nach Myokardinfarkt erneut geprüft hat. Neuere Studien haben die positiven Effekte in dieser Indikation nicht bestätigt. Obwohl es keine Sicherheitsbedenken gibt, fällt die Nutzen-Risiko-Bewertung aufgrund des fehlenden Nutzens negativ aus.

Bitte stellen Sie Ihre Patienten, die Omega-3-haltige Präparate zur Sekundärprophylaxe nach einem Herzinfarkt einnehmen, auf Therapiealternativen um.

Omega-3-Fettsäuren bei Hypertriglyceridämie auf Kassenrezept

Zur Behandlung der Hypertriglyceridämie sind Omega-3-Fettsäure-haltige Arzneimittel weiterhin zugelassen. Beachten Sie aber bei einer Verordnung zulasten der GKV die Vorgaben der Anlage III (35. Lipidsenker) der Arzneimittel-Richtlinie sowie den Vorrang verschreibungsfreier Alternativen.