Logopädie: Praxen können jetzt ausführlichen Bericht zum Therapieverlauf anfordern

GKV-Spitzenverband stellt neues Formular zur Verfügung

Seit dem 16. März 2021 können Logopäden einen ausführlichen Therapiebericht erstellen. Auf ärztliche Anforderung werden so Informationen über den Therapieverlauf bei der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie übermittelt. Der Therapiebericht „lang“ informiert über die therapeutische Diagnostik, stellt den aktuellen Krankheitsstatus dar und beinhaltet den aktuellen Therapiestand sowie das weitere mögliche therapeutische Vorgehen.

Zur Anforderung wird das hierfür vorgesehene Formular verwendet (Anhang B zu Anlage 1 zum Rahmenvertrag zwischen GKV-Spitzenverband und den Bundesverbänden der Leistungserbringer).

Hinweis:

Dieser Bericht kann einmal im Kalenderjahr angefordert werden. Er wird den Logopäden mit 99,90 € vergütet. Die hierdurch entstehenden Kosten fließen in Ihr Verordnungs­volumen ein.

(Kurzen) Bericht weiterhin über Muster 13 anfordern

Der (kurze) Bericht, den Sie weiterhin über das Muster 13 anfordern können, beinhaltet ausschließlich Empfehlungen z. B. zur Fortführung, Pausierung, Beendigung oder Änderung der Therapie, zur Wiedervorstellung oder zur Frage, ob andere Behandlungsmaßnahmen notwendig sind.

Ziel des Berichtes ist die Information und Abstimmung über weitere medizinische Maßnahmen. Es wird kein Therapieverlauf dargestellt. Die Kosten von 5,55 € fließen in Ihr Verordnungsvolumen ein.