Krankschreibungen und Rezepte elektronisch ausstellen

Hinweise der KBV für Praxen zur schrittweisen Umstellung

Die KBV rät den Ärzten, schnellstmöglich auf die neuen digitalen Verfahren zu wechseln und die Software-Updates für beide Anwendungen zu installieren. Arztpraxen müssen jedoch auch über den 1. Januar 2022 hinaus Krankschreibungen und Rezepte auf Papier ausstellen können, wenn die notwendigen technischen Voraussetzungen für die eAU und das eRezept noch nicht zur Verfügung stehen.

Noch ist die Technik nicht überall vorhanden und die Tests laufen nicht fehlerfrei. Um eine reibungslose Versorgung bis zur flächendeckenden Etablierung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des elektronischen Rezepts (eRezept) sicherzustellen, hat die KBV Anfang November eine Richtlinie erlassen (mehr erfahren »). Danach können Arztpraxen noch bis Ende Juni mit Papierausdrucken arbeiten, wenn die eAU und das eRezept technisch nicht möglich sind.

Empfehlung zum Ausstellen von AU-Bescheinigungen

Für das Ausstellen von AU-Bescheinigungen empfiehlt die KBV den Vertragsärzten, dass sie sobald die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des elektronischen Verfahrens in einer Arztpraxis zur Verfügung stehen, die Bescheinigungen digital an die jeweilige Krankenkasse übermitteln. Ist das noch nicht möglich, ist das Ersatzverfahren anzuwenden: Der Patient erhält hierbei eine mithilfe des Praxisverwaltungssystems (PVS) erzeugte AU-Bescheinigung in Papierform – für sich, seinen Arbeitgeber und seine Krankenkasse.

Für den Fall, dass in einer Arztpraxis weder die elektronische Übermittlung noch das Ausdrucken der AU mittels Stylesheet (hierfür ist das PVS-Modul eAU erforderlich) schon möglich ist – kann die Arbeitsunfähigkeit vorübergehend formlos bescheinigt und somit das bisherige Muster 1 verwendet werden.

Praxen sollten jetzt im ersten Schritt das Software-Update für die eAU installieren lassen; in enger Abstimmung mit dem Hersteller. Danach haben sie weiterhin die Möglichkeit, ihren Patienten die AU-Bescheinigung für die Krankenkasse ausgedruckt mitzugeben. In diesem Fall ist ein digitaler Nachversand nicht erforderlich. Im nächsten Schritt ist dann die eigentliche digitale Übermittlung der Daten an die Krankenkassen vorzubereiten.

Fragen? Wenden Sie sich an Ihr Systemhaus!

Bei Fragen zur Verfügbarkeit und Bereitstellung der technischen Komponenten wenden Sie sich bitte an Ihren IT-Servicedienstleister oder PVS-Hersteller.

Empfehlung zum Ausstellen von Rezepten

Beim eRezept rät die KBV ebenfalls zum Aufspielen des Software-Updates. Wenn der Anbieter der Verordnungssoftware das Update für das eRezept zur Verfügung stellt, sollte dieses installiert werden.

Bereitstellung der Updates ab 1. Januar

Die Softwarehersteller sind verpflichtet, die entsprechenden Updates spätestens ab dem 1. Januar zur Verfügung zu stellen. Für die Installation der Updates sollten sich Ärztinnen und Ärzte an ihren Anbieter wenden und mit ihm möglichst auch den Zeitpunkt der Umstellung auf die eAU und das eRezept abstimmen.

Wichtig ist zudem, dass Praxen Dinge, die sie bereits vorbereiten können, nun in die Wege leiten. Das betrifft vor allem die Bestellung und die Freischaltung eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) sowie eines KIM-Dienstes. Letzterer sorgt für die sichere Übermittlung der eAU an die Krankenkasse.

Für das Ausdrucken der mit der Software erzeugten Verordnungen ist ein Drucker erforderlich, der Data-Matrix Codes und Barcodes sauber drucken kann. Vorgaben für einen bestimmten Drucker gibt es nicht. Die Ausdrucke im A-4- oder A-5-Format erfolgen auf normalem Druckerpapier; Sicherheitspapier ist nicht erforderlich.

Quelle: KBV

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