Keine Digitalisierung mit der Brechstange

Resolutionen zur Telematikinfrastruktur (TI) verabschiedet

Im Vorfeld des Deutschen Ärztetages kam die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammen und hat die Gelegenheit zu einer kritischen Zwischenbilanz zur Telematikinfrastruktur (TI) genutzt. Die einhellige Forderung: Kurskorrekturen bei der Digitalisierung in den Praxen.

„Seit mindestens vier Jahren ‚machen‘ die Praxen ‚TI‘. Und zwar trotz Technik-Ausfällen, TI-Störungen und der Disruption der Praxisabläufe. Fast 4.000 Stunden liefen die TI oder einzelne TI-Komponenten und Dienste nicht, innerhalb von etwas mehr als einem Jahr.“ Dies mache den letzten Rest des Vertrauens der Vertragsärztinnen und -ärzte in die TI kaputt, mahnte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. TI-Anwendungen wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder das elektronische Rezept (eRezept) müssten im Realitätscheck beweisen, dass sie sowohl die Versorgung der Patienten als auch die Arbeitsabläufe in den Praxen verbessern.

TI-Anwendungen ausreichend testen und finanzieren

Die KBV-VV, der auch die beiden Vorstandsvorsitzenden der KV Baden-Württemberg, Dr. Norbert Metke und Dr. Johannes Fechner, sowie drei weitere baden-württembergische Delegierte angehören, hat zwei Resolutionen zur TI verabschiedet: Die erste Resolution trägt den Titel „TI jetzt zukunftsfähig gestalten – Schnellprogramm für akute Probleme, Kurskorrekturen bei der Strategie“ und benennt Anforderungen, um die TI zum Laufen zu bringen, beispielsweise eine zentrale Info-Hotline oder die vollumfängliche Kostenerstattung. Die zweite Resolution heißt „Versorgungsorientierte Digitalisierung – transparente und nachvollziehbare Entscheidungen sicherstellen – die gematik muss allen Gesellschaftern dienen“ und kritisiert eine „Digitalisierung mit der Brechstange“. Sie beruft sich auf die Zusage von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, dass nur Digitalisierungsprojekte in die flächendeckende Versorgung kommen, deren volle Funktionsfähigkeit abschließend gewährleistet ist und deren Nutzen für die Versorgung evident ist.