Geschlecht auf Formularen richtig angeben

Neuerung ab Oktober: neben männlich und weiblich auch divers und unbestimmt

Praxen müssen ab 1. Oktober eine Änderung bei der Geschlechtsangabe auf Formularen beachten. Um der neuen gesetzlichen Vorgabe gerecht zu werden, sind die folgenden Kürzel zu nutzen: 

  • W für weiblich
  • M für männlich
  • D für divers
  • X für unbestimmt.

Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe, dass neben männlich und weiblich auch divers als Geschlechtsangabe möglich sein muss oder das Geschlecht medizinisch unbestimmt sein kann (vgl. Paragraf 22 Abs. 3 und Paragraf 45b Personenstandsgesetz).

Alte Formulare aufbrauchen, aber neue Regelung beachten

Sie können Ihre alten Formulare aufbrauchen. Allerdings müssen Sie trotzdem das entsprechende Kürzel angeben. Auf alten Formularen wird das Kürzel W, M, D oder X in das rechte der beiden Ankreuzfelder eingetragen. Dies gilt für handschriftliche Eintragungen genauso wie für das Ausfüllen am Praxisrechner.

Neue Formulare ohne Ankreuzfelder

Wenn Sie die folgenden Formulare neu bestellen, werden darauf künftig keine Ankreuzfelder für „männlich“ oder „weiblich“ mehr sein: 

  • Überweisungsschein (Muster 6)
  • Laboranforderungsscheinen Muster 10, 10A und 10L

Abrechnungs- und Notfallscheine: Ausfüllhinweise

Für den Abrechnungsschein (Muster 5) und den Notfall-/Vertretungsschein (Muster 19) werden keine neuen Druckfassungen erstellt. Die Angabe des Geschlechts muss aber auch hier nach den gesetzlichen Regelungen erfolgen. Tragen Sie deshalb eines der Kürzel M, W, D oder X in das rechte der beiden Ankreuzfelder ein.