Abklärungskolposkopie ab 1. Januar 2020 – neue Genehmigung für Frauenärzte

Gynäkologen können Nachweis für den Antrag schon jetzt vorbereiten.

Zum 1. Januar 2020 geht das organisierte Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen an den Start. Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die dann eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der Abklärungskolposkopie möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Fachliche Befähigung

  • Basis-Kolposkopiekurs (8 Stunden) und Fortgeschrittenenkurs (14 Stunden)
    alternativ: in Inhalt und Umfang gleichwertige Qualifikation
  • mindestens 100 Kolposkopien mit abnormen Befunden von Portio, Vagina und Vulva davon mindestens 30 histologisch gesicherter Fälle intraepithelialer Neoplasien oder invasiver Karzinome in den vergangenen 12 Monaten
    alternativ: klinische Tätigkeit, insbesondere in der kolposkopischen Diagnostik über mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einer Einrichtung mit Schwerpunkt Diagnostik abnormer Befunde von Portio, Vagina und Vulva in den vergangenen 24 Monaten.
  • Nachweis von Kenntnissen (z. B. Fort- und Weiterbildung) operativer Verfahren bei vulvaren, vaginalen und zervikalen Veränderungen

2. Apparative und räumliche Ausstattung

  • Kolposkop mit mindestens zwei Vergrößerungsstufen zwischen 7- und 15-fach sowie Lichtquelle
  • analoge Geräte: direkte binokulare Befundung/Beurteilung möglich
    digitale Geräte: Bildqualität und Auflösung mindestens dem Standard analoger Geräte entsprechend
  • gynäkologischer Stuhl

Die hier dargestellten Regelungen beruhen auf der neuen bundesweiten Qualitätssicherungs­vereinbarung Abklärungskolposkopie, die zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Die konsentierte QS-Vereinbarung befindet sich derzeit im Unterschriften­verfahren und ist noch nicht veröffentlicht.