Ab April gilt der neue EBM: Was sich für die Fachgruppen ändert

Am 1. April tritt der überarbeitete EBM in Kraft. Er steht mit dem Quartalsupdate dann auch in der Praxissoftware bereit. Die KBV hat für jede Fachgruppe eine Übersicht der wichtigsten strukturellen Änderungen sowie der Entwicklung der Top-Leistungen erstellt: EBM-Reform »

Ärzte und Psychotherapeuten müssen zum Quartalswechsel durch die EBM-Reform keine großen Änderungen bei der Abrechnung der einzelnen Leistungen befürchten. Auch der Aufbau des EBM bleibt unberührt. Strukturelle Änderungen wurden auf das Nötigste reduziert.

Leistungen neu kalkuliert

Im Fokus der Reform stand die betriebswirtschaftliche Kalkulation der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen. Sie wurde an die aktuelle Kostenstruktur der einzelnen Arztgruppen angepasst. Auch die Zeiten, die Ärzte im Schnitt für eine Behandlung oder Untersuchung benötigen und die ebenfalls in die Leistungsbewertung einfließen, wurden überprüft und angepasst.

Hinzu kam der gesetzliche Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz, die Angemessenheit der Bewertung von Leistungen zu aktualisieren, die einen hohen technischen Leistungsanteil aufweisen, das heißt: Absenkung der technischen Leistungen bei gleichzeitiger Förderung der sprechenden Medizin.

Mit der Reform werden nur wenige neue Leistungen in den EBM aufgenommen. Der Grund ist, dass es für die Weiterentwicklung kein zusätzliches Geld gibt: sie musste ausgaben- und kostenneutral erfolgen.

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