eAU: Übergangsregelung läuft Ende Juni aus
Streng genommen verpflichtet der Gesetzgeber Arztpraxen bereits seit Oktober 2021, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zu nutzen. Zum Monatsende läuft nun allerdings die Übergangsfrist aus, die erlaubte, AU-Bescheinigungen vorübergehend weiterhin wie gewohnt mit dem „gelben Schein” (Muster 1) auszustellen. Inzwischen bieten alle Hersteller von Praxisverwaltungssystemen das Update für die eAU an. Somit ist das Muster 1 ab 1. Juli 2022 offiziell nicht mehr zulässig – weder auf Papier noch als Blankoformular. Spätestens bis dahin muss Ihre Praxis auf das digitale Verfahren für die Krankschreibung umgestellt sein.
In der ersten Stufe ist unter eAU zu verstehen, dass die Praxis die Krankenkasse online via Telematikinfrastruktur (TI) über die Arbeitsunfähigkeit der Versicherten informiert. Die Durchschläge für den Versicherten und den Arbeitgeber bleiben zunächst Papierausdrucke.
Ausstellung eAU statt Muster 1
⇒ Krankenkasse: elektronischer Versand per KIM (E-Mail-Dienst in der TI)
- Version für die Krankenkasse
⇒ Patient: zwei unterschriebene Ausdrucke auf Normalpapier
(per Stylesheet erzeugte Druckversion des eAU-Datensatzes)
- Version für den Arbeitgeber (elektronischer Versand erst ab 2023)
- Version für den Versicherten
eAU-Ersatzdokument bei technischen Störungen
⇒ Patient: drei unterschriebene Ausdrucke auf Normalpapier
(per Stylesheet erzeugte Druckversion des eAU-Datensatzes)
- Version für die Krankenkasse
- Version für den Arbeitgeber
- Version für den Versicherten
Muster 1 lässt sich nach dem Update der Praxissoftware auf die eAU nicht mehr nutzen. Falls es Probleme beim eAU-Versand gibt, ist folgender „Fallback“ vorgesehen: Mithilfe des Praxisverwaltungssystems (PVS) lässt sich ein Ausdruck erstellen, der notfalls auch zu Information der Krankenkasse dienen kann. Gedruckt wird wahlweise im Format A4 oder A5 auf normales Druckerpapier. In den meisten Fällen dürfte ein Laser- oder Tintenstrahldrucker die wirtschaftlichste Option sein; bei guter Lesbarkeit der Ausdrucke ist auch ein Nadeldrucker möglich.
Technische Voraussetzungen für die eAU
- Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI)
- mindestens: TI-Konnektor auf eHealth-Standard (PTV3)
- empfohlen: TI-Konnektor auf ePA-Standard (PTV4+) mit Komfortsignatur
- KIM-Dienst
- Praxisverwaltungssystem-Update für die eAU
- elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) mindestens der Generation 2.0
Informationen zu den notwendigen Updates erhalten Sie bei Ihrem TI-Anbieter bzw. IT-Dienstleister. Dort erfahren Sie auch, wie Sie einen KIM-Dienst bestellen und installieren. Den elektronischen Heilberufsausweis, den Sie für die qualifizierte elektronische Signatur brauchen, bestellen Sie im Portal der Landesärztekammer.
Empfehlung: Jetzt Voraussetzungen für eAU schaffen
Falls Sie die AU auch nach dem 1. Juli 2022 noch nicht digital übermitteln, haben Sie von KV-Seite zunächst keine Sanktionen wie etwa Honorarkürzungen zu befürchten. Allerdings ist denkbar, dass Krankenkassen oder weitere Dritte das als Pflichtverstoß disziplinarisch beanstanden. Bedenken Sie auch, dass es nicht mehr möglich sein wird, das Formular Muster 1 über den Kohlhammer Verlag zu bestellen. Kohlhammer verfügt nur noch über wenige Restbestände des Vordrucks für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rät, schnellstmöglich auf das neue, digitale Verfahren umzustellen und die dafür notwendigen Komponenten (KIM-Dienst, eHBA etc.) und Software-Updates zu installieren und einzubinden.
Kosten und Finanzierung
Die Finanzierungspauschalen (siehe KBV-PraxisInfo) für die notwendigen Konnektor-Updates, KIM-Dienst und eHBA zahlen wir Ihnen automatisch mit Ihrer Abschlusszahlung, sobald wir anhand der entsprechenden Kennzeichen in Ihrer Quartalsabrechnung erkennen können, dass Sie die jeweiligen Komponenten installiert haben. Sie müssen keine Rechnungen oder Nachweise einreichen.
Anhand der Anlage 22 zum Honorarbescheid können Sie die gezahlten Erstattungsbeträge nachvollziehen (Mitgliederportal → Menüpunkt „Praxisorganisation” → „Unterlagen einsehen (Dokumentenarchiv)” → Aktentyp „Meldung Telematikinfrastruktur”→ „Erstattung TI-Pauschale”.
Detaillierte Informationen zur eAU
Die KBV stellt für Haus- und Fachärzte eine ausführliche Praxisinformation zu eAU bereit, die das Ausstellen der eAU, das elektronische Signaturverfahren, die technischen Voraussetzungen und die Erstattung der Technikkosten näher erläutert.
Dokumente zum Download
Direktkontakt
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- 0711 7875-3570
- itp@kvbawue.de
- Mo – Fr: 8 – 16 Uhr
- Team IT in der Praxis