Corona-Impfung: Impfstoffbestellung zum Jahreswechsel
COVID-19-Impfstoff wird auch zwischen Weihnachten und Neujahr an die Arztpraxen ausgeliefert. Eine Bestellung sei in dieser Zeit allerdings nicht möglich, teilte das Bundesministerium für Gesundheit mit. Deshalb sollten Praxen bereits vor Weihnachten ihre Bestellungen für die kommenden zwei Wochen – getrennt auf zwei Rezepten – aufgeben.
Arztpraxen können demnach letztmalig am Dienstag, 20. Dezember 2022 (bis 12 Uhr), Impfstoff bestellen – für die Wochen ab 26. Dezember 2022 und ab 2. Januar 2023. Wichtig ist, dass sie auf den Rezepten kennzeichnen, für welche Woche die Bestellung gilt. Dadurch ist laut Bundesgesundheitsministerium sichergestellt, dass Impfstoff stets mit entsprechend langer Verwendbarkeitsdauer ausgeliefert wird.
Die bis 20. Dezember bestellten Impfstoffe werden am 27. Dezember und am 2. Januar ausgeliefert.
Die erste reguläre Impfstoffbestellung für das neue Jahr ist bis Dienstag, 3. Januar 2023 (12 Uhr), möglich. Bis dahin reichen Arztpraxen ihr Rezept für die Woche ab 9. Januar in der Lieferapotheke ein.
Impfstoffbestellung zum Jahreswechsel
Bestelltermin | Bestellung für die Woche | Auslieferung |
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bis 20. Dezember, 12 Uhr | 26. Dezember bis 1. Januar | 27. Dezember |
2. Januar bis 8. Januar | 2. Januar | |
bis 3. Januar, 12 Uhr | 9. Januar bis 15. Januar | 9. Januar |
Quelle: KBV