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Die Vorstandsmitglieder der KVBW

Drei Vorstandsmitglieder sind im Gesetzbuch für eine Kassenärztliche Vereinigung höchstens vorgesehen. In der KV Baden-Württemberg sind es derzeit fünf.

 

Diese für eine Legislaturperiode geltende Ausnahme hat ihre Ursache in der Fusion der ehemals vier Kassenärztlichen Vereinigungen in Baden-Württemberg zur KVBW. Nach der Maßgabe „Ein Land – eine KV“, ist die inhaltliche und kulturelle Zusammenführung der Einzel-KVen zu einer gemeinsamen KV eine Aufgabe, die neben unserer eigentlichen Zuständigkeit viel Zeit und Energie benötigt. Schon deshalb, weil es unser erklärtes Ziel ist, kein bürokratisches Monster zu schaffen, sondern im Einvernehmen mit unseren Mitgliedern die Maßgabe der Politik als Dienstleistungsoffensive zu nutzen.

 

Wir, das ist der hauptamtliche KV-Vorstand mit dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und den drei Vorstandskollegen. Jeder dieser fünf zeichnet für verschiedene Ressorts verantwortlich. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind gleichzeitig Delegierte der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.