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UNSERE BERATUNG ZU THEMEN DER VERORDNUNG

Was darf verordnet werden, was nicht? Was nur unter bestimmten Voraussetzungen? Versehentlich falsche Verordnungen können zur Schadenersatzfrage werden, denn für eine Überschreitung der festgelegten Verordnungsmenge oder für verordnete Arzneimittel, die nicht im Leistungskatalog enthalten sind, haftet der Arzt mit seinem Honorar. Davor schützen wir Sie mit unserer Beratung:

  • Über Regelungen zur Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.
  • Zu allen Fragen hinsichtlich geltender Richtgrößen.
  • Zu Verordnungsfähigkeit und Ausschlüssen im Rahmen von Richtlinien.
  • Zur rationalen und wirtschaftlichen Pharmakotherapie anhand von Arzneimittelstatistiken und dem von uns publizierten „Verordnungsforum“ für Baden-Württemberg.
  • Zu den Schnittstellen ambulant/stationär oder Arzt/Patient/Apotheker.
  • Zur Verordnung von Arbeitsunfähigkeit, stationärer Krankenhausbehandlung, Kuren oder Reha-Maßnahmen sowie zur Ausstellung von Transportscheinen.
Letzte Aktualisierung: 29.03.2012