DIE GESCHICHTE DER KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG
Es war ja nicht immer so, dass kranke Menschen überall einen Arzt in ihrer Nähe fanden und dort eine Behandlung nach dem aktuellen Stand des medizinischen Fortschritts erwarten und sich auch leisten konnten. Erst Bismarck schuf mit Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung 1883 den heute ältesten Teil unseres Sozialsystems. Aber Bismarck hatte es versäumt, das Verhältnis zwischen Krankenkassen und den Kassenärzten zu regeln. Schlecht für die Mediziner, denn die Kassen konnten nach eigenem Ermessen Zahl und Person der Ärzte bestimmen und obendrein noch festlegen, zu welchen Konditionen diese zu arbeiten hatten.
So kam es, dass über viele Jahre hinweg die unmittelbare Abhängigkeit von den Krankenkassen für die Ärzte wie ein Damoklesschwert über ihrer Tätigkeit hing. Bis die Kassenärztlichen Vereinigungen gegründet wurden, um als Vertragspartner der Kassen das Gesundheitssystem in Deutschland zu entwickeln. Das war der Anfang, allerdings mit Hindernissen.
Um ihre Position gegenüber den Kassen wirksamer vertreten zu können, gründen die Ärzte 1900 den Leipziger Verband, den späteren Hartmannbund. Viel geholfen hat es nicht. Streikähnliche Auseinandersetzungen zwischen Kassen und Ärzten lähmen die Versorgung der sozialversicherten Bevölkerung. Mit dem Berliner Abkommen von 1913 und der Verordnung über Ärzte und Krankenkassen zehn Jahre danach, soll der soziale Friede gesichert werden. Aber die Rezession macht einen Strich durch die Rechnung. Die Notverordnungen von 1930 berechtigen die Kassen erneut, Einzelverträge mit Ärzten ihrer Wahl abzuschließen. Der Existenzkampf beginnt von vorn.
1931 wird die Interessenvertretung der Kassenärzte gegenüber den Krankenkassen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts übertragen. Ihr Name: Kassenärztliche Vereinigung. Doch der Nationalsozialismus ersetzt die neugewonnene Autonomie durch das so genannte Führerprinzip. 1949 erfolgt mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland auch die Neuordnung der gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzlich garantierte Selbstverwaltung inclusive.



