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1989 – DIE MAUER FÄLLT

Das Gesundheitsreform-Gesetz soll dem Flickwerk permanenter Nachbesserungen ein Ende setzen und das deutsche Gesundheitssystem zu neuen Ufern führen: Neubestimmung der Solidarität, Stärkung der Eigenverantwortung, Nutzung der Wirtschaftlichkeitspotentiale, Modernisierung der Strukturen und eine Menge mehr. Patienten müssen jetzt mehr zuzahlen, die Eigenbeteiligung wird ausgedehnt, Richtgrößen für Verordnungen ersetzen die Höchstbetragsregelung. Ärzte, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, werden nicht mehr zugelassen.

 

Beitragssatzstabilität wird zum höchsten Ziel erklärt. Tatsächlich sinkt 1989 der Beitragssatz auf das Niveau von 1983. Aber dann fällt die Mauer.

Letzte Aktualisierung: 01.06.2011