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DIE JAHRE 2000 BIS 2004

Gemessen an der Gesetzesflut, die in den Jahren 2000 bis 2004 den Bundestag passiert, um die Ausgaben im Gesundheitswesen zu deckeln, muss man von einer Ära der Verzweiflung sprechen. Im Fokus dieser Zeit steht nur eins: sparen, sparen, sparen. Aber der Markt ist schneller. Manch ein Gesetz hat sich überholt, noch bevor die Tinte trocken ist. So wird das Solidaritätsstärkungs-Gesetz von 1999 – auch als Vorschaltgesetz bezeichnet – 2000 durch das Gesundheitsreform-Gesetz erweitert. 2002 folgen das Gesetz zur Neuregelung des Risikostrukturausgleichs, das Arzneimittelbudgetablösungs-Gesetz, das Arzneimittelausgabenbegrenzungs-Gesetz und das Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser. 2003 geht es weiter mit dem Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips und dem Beitragssatzsicherungs-Gesetz.

 

Keines davon hat geholfen, die grundlegenden Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung zu lösen. 2004 zieht die Bundesregierung ihren vorerst letzten Pfeil aus dem Köcher, das GKV-Modernisierungsgesetz. Praxisgebühr inklusive - und Ulla Schmidt verkündet, es sei eine der schönsten Nächte ihres Lebens gewesen. Na denn.

Letzte Aktualisierung: 01.06.2011