DIE JAHRE 1994 BIS 1999
Kassenärzte heißen nun Vertragsärzte. Die übrigen Neuerungen geben kaum Anlass zur Freude: Ausweitung der staatlichen Aufsicht über die KV, strikte Begrenzung der Gesamtvergütung, Haftung der Ärzte bei Budgetüberschreitung, Zulassungssperren in überversorgten Gebieten.
Indes geht die Realität andere Wege. Die Menschen werden älter, ihr Bedarf an medizinischer Versorgung wächst quantitativ und qualitativ, technische und pharmakologische Innovationen verändern die Ausgabenstruktur im Gesundheitswesen dramatisch. Die Finanzierungsmöglichkeiten halten mit dem Leistungsbedarf nicht Schritt. Punktwerte sinken, Ärzte müssen mit 68 in Zwangspension gehen. Neu in der vertragsärztlichen Versorgung: Die psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, sofern sie die Approbation besitzen und in das Arztregister eingetragen sind.



