DIE JAHRE 1990 BIS 1993
Das Vergnügen an den Segnungen des Gesundheitsreform-Gesetzes ist kurz. Ab 1991 gilt das Sozialgesetzbuch der alten Länder auch in den neuen. Dort waren vor dem 3. Oktober 1990 etwa 98 Prozent der ambulant tätigen Ärzte in Polikliniken und staatlichen Arztpraxen angestellt, nur 2 Prozent hatten eine eigene Praxis. Mitte 1991 sind davon bereits 64 Prozent als Kassenärzte niedergelassen, Ende 1993 schon 97 Prozent. In Zahlen: 18.000.
In einer Herkules-Aktion werden die Ärzte von den „alten“ KVen auf die unbekannten Anforderungen einer eigenen Praxis vorbereitet, Selbstverwaltung nach westlichem Vorbild eingeschlossen. In wenigen Jahren entsteht für 16 Millionen Menschen ein komplett neues Gesundheitssystem. Aber das Blümsche Reformwerk ist angesichts der galoppierenden Ausgabenentwicklung überholt. Der Staat zieht mit dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 die Notbremse.



