DIE JAHRE 1976 BIS 1988
Das erste der so genannten K-Gesetze kommt. K wie Kostendämpfung. Bedarfspläne können jetzt nur noch zusammen mit den Krankenkassen erstellt werden. Es folgt der Paradigmenwechsel von der ausgabenorientierten Einnahmepolitik zur einnahmenorientierten Ausgabepolitik. Das System verlässt das Versicherungsprinzip. Höchstbeträge für die Verordnung von Arzneimitteln werden eingeführt, Verordnungsgebühren, Preisvergleichs- und Negativlisten, neue Selbstbeteiligungsmodelle. Fantasie ohne Grenzen.
Es folgen die Jahre der unablässig neuen Gesetze, um die Ausgaben in den Griff zu kriegen. Umsonst, denn die demografische Entwicklung in Deutschland macht alle Bemühungen zu Makulatur. Der Alterseffekt in der Krankenversicherung führt zu massiven Finanzierungsproblemen. Allein bei der Versorgung von Rentnern summieren sich die Ausgaben für Arzneimittel und Krankenhaus zu einem Posten, der die Beitragserhöhungen von zwölf Jahren verschlingt.



