DIE JAHRE 1961 BIS 1975
Zur Zeit des Berliner Abkommens 1913 betrug die Verhältniszahl Kassenarzt zu Versicherten noch 1:100. Sie sinkt als gesetzlich vorgegebenes Zulassungskriterium schließlich auf 1:500 und fällt 1960 durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ganz. Es gilt die freie Zulassung. Allerdings nicht lange.
Im Laufe der folgenden zehn Jahre wächst die Zahl der Ärzte und ein neuer Begriff macht die Runde: Ärzteschwemme. Die ausgeglichene Versorgungsstruktur ist gefährdet. Die Verteilung der Ärzte auf Stadt- und Landgebiete gerät ebenso aus den Fugen wie das Verhältnis von Allgemein- zu Fachärzten. Gleichzeitig wächst der Leistungskatalog mit den finanziellen Möglichkeiten des Wirtschaftswunders um die Mutterschaftsvorsorge, die Krebsfrüherkennungs-Maßnahmen, die Früherkennung für Säuglinge und Kleinkinder, die Rehabilitationsleistungen und den Zahnersatz. Innerhalb von fünf Jahren verdoppeln sich die Ausgaben der Krankenkassen. Von 29 auf 58 Milliarden D-Mark. Heiner Geißler spricht von der „Kostenexplosion im Gesundheitswesen“.



