DIE MITGLIEDER DER VERTRETERVERSAMMLUNG
Die 50 Mitglieder der Vertreterversammlung der KVBW spiegeln das prozentuale Verhältnis der Ärzte in den vier Wahlkreisen Nordbaden (Regierungsbezirk Karlsruhe), Nordwürttemberg (Regierungsbezirk Stuttgart), Südbaden (Regierungsbezirk Freiburg) und Südwürttemberg (Regierungsbezirk Tübingen) wider.
Die 45 ärztlichen Vertreter werden gemäß der neuen Wahlordnung insgesamt in einem landesweiten Wahlbezirk (Land Baden-Württemberg) gewählt. Gleiches gilt für die 5 Vertreter der Psychologischen Psychotherapeuten/Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, die ebenfalls insgesamt landesweit gewählt werden.
Die Amtszeit der 2010 gewählten Vertreterversammlung beginnt offiziell am 1. Januar 2011 und endet am 31. Dezember 2016. Nach der Satzung der KVBW soll sich die neue Vertreterversammlung jedoch bereits vorher konstituieren, um unter anderem das Verfahren zur Wahl des neuen KV-Vorstandes in Gang zu setzen.



