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DIE GEWÄHRLEISTUNG UNSERES GESETZLICHEN AUFTRAGS

Diener zweier Herren zu sein - hier den ordnungspolitischen Vorgaben des Gesetzgebers, dort den existenziellen Interessen unserer Mitglieder nachkommen zu wollen - führt mit einer gewissen Zwangsläufigkeit zu dem Konflikt, für den einen zu viel und für den anderen zu wenig zu tun. Eindeutig ist unser Auftrag, vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Leistungen den gesetzlichen Regelungen entsprechend zu gewährleisten und insbesondere die Abrechnung ärztlicher Leistungen auf sachlich-rechnerische Richtigkeit, Plausibilität und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Schließlich soll es in der Solidargemeinschaft gerecht zugehen. Präsenzpflicht, Behandlungspflicht und einheitliche Bewertung der ärztlichen Tätigkeit eingeschlossen.

 

Und dennoch bleibt es bei dem Spagat zwischen Mitgliedern und dem Gesundheitssystem. Denn beiden sind wir verpflichtet und beides zu gewähren, ist die eigentliche Leistung.

Letzte Aktualisierung: 01.06.2011