DER EINSTIEG INS SYSTEM BEGINNT MIT STIMMENMEHRHEIT
Die Zulassung von Vertragsärzten obliegt den regional zuständigen Zulassungsausschüssen, die sich aus Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen zusammen setzen.
Ein Zulassungsausschuss entscheidet außer über die Zulassung von Vertragsärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Medizinischen Versorgungszentren sowie über die Ermächtigung von (Krankenhaus-)Ärzten bzw. Institutionen, auch über Kooperationsformen oder die Entziehung einer Zulassung bzw. den Widerruf von Ermächtigungen.
Die Zulassungsausschüsse sind bei ihren Entscheidungen an die Vorgaben des Sozialgesetzbuches sowie der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte gebunden. Sie beschließen mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Den Vorsitz führt abwechselnd ein Vertreter der Ärzte und der Krankenkassen.
In Baden-Württemberg gibt es jeweils einen Zulassungsausschuss pro Zulassungsbezirk. Die Zulassungsbezirke entsprechen den vier Regierungsbezirken (Bezirksdirektionen). Die Sitzungstermine in den jeweiligen Zulassungsbezirken erfahren Sie in unseren Nachrichten zum Bereich Selbstständigkeit.



