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PRAXISWERT UND VERMÖGENSAUSGLEICH BEI KOOPERATIONEN

Die Ermittlung des Praxiswertes bietet bei anstehenden Kooperationen die Möglichkeit, einen umfassenden Einblick in die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Praxis zu erhalten. Daher werden für Kooperationsverhandlungen unsere Orientierungshilfen zum Praxiswert gerne verwendet.

 

Die Gespräche mit potenziellen Kooperationspartnern sollten gut vorbereitet werden. Um Ihnen für die anstehenden Verhandlungen einen Anhaltswert als Hilfestellung geben zu können, bieten wir als kostenlose Serviceleistung an, eine Orientierungshilfe zum Gesamtwert Ihrer Praxis zu erstellen. Die Orientierungshilfe zum Praxiswert kann dabei als Bemessungsgrundlage für einen finanziellen Ausgleich ideeller Werte herangezogen werden.

 

Voraussetzung für unsere Berechnung ist, dass die zur Ermittlung des Anhaltswertes notwendigen Daten und Informationen von Ihnen vorgelegt werden. Dafür haben wir einen Fragebogen erstellt, der zusammen mit den Jahresabschlüssen (Gewinnermittlungen mit Kontennachweis) der vergangenen drei Jahre sowie einem aktuellen Anlageverzeichnis als Basis für die Berechnung dient. In einem Externen Vergleich werden zunächst die Werte der Praxis gegenüber den Vergleichswerten der Fachgruppe analysiert. Darüber hinaus zeigt einen Interner Vergleich die Entwicklung der Praxiswerte über den betrachteten Zeitraum. Nach Kalkulation des übertragbaren Umsatzes und der übertragbaren Kosten wird in der ertragswertorientierten Berechnung der immaterielle Wert „Good Will“ der Praxis ermittelt. Unter Berücksichtigung des materiellen Restwertes wird der Gesamtwert der Praxis ausgewiesen.

 

Für all das hat die KVBW Fachberater, auf deren Wissen Sie bauen können.

Letzte Aktualisierung: 16.04.2012