DIE GEWINNVERTEILUNG IN KOOPERATIONEN
Berufsausübungsgemeinschaften erzielen gemeinsame Gewinne, die auf die Gesellschafter bzw. Partner zu verteilen sind. Geregelt ist diese Gewinnverteilung in den privatrechtlichen Verträgen. Prinzipiell kann in Berufsausübungsgemeinschaften trotz gemeinsamer Praxistätigkeit, auch eine differenzierte Gewinnverteilung vereinbart werden.
Grundsätzlich gilt: Es gibt keine ganz gerechte Gewinnverteilung. Dennoch sollte jede Berufsausübungsgemeinschaft eine eigene, für alle Partner tragbare Systematik zur Gewinnanteilsbestimmung festlegen. Beispielsweise besteht, neben der häufig gewählten, prozentualen Verteilung, die Möglichkeit verschiedene, individuell festgelegte Faktoren (Gesellschaftsanteile, Arbeitszeit, Fallzahl etc.) mit unterschiedlicher Gewichtung heranzuziehen. Ein Überblick über die Möglichkeiten und Simulationsberechnungen sind deshalb von großem Nutzen.
Für all das hat die KVBW Fachberater, auf deren Wissen Sie bauen können.




